GDPR

GDPR

Ekin Europe GmbH persönliche Datensicherheit & GDPR

Als Ekin sind wir uns der Verpflichtungen als Enabler von Safe-City-Technologien im Rahmen der GDPR (General Data Protection Regulation), die am 25. Mai 2018 in der Europäischen Union in Kraft getreten ist, bewusst und verpflichten uns, unsere Kunden weltweit bei der Einhaltung der GDPR zu unterstützen.

Was ist die GDPR?

Die Allgemeine Datenschutz-Verordnung (General Data Protection Regulation) ist der rechtliche Rahmen der Europäischen Union, der festlegt, wie personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet werden dürfen.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen

  • Biographische Informationen oder aktuelle Lebensumstände, einschliesslich Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern, Telefonnummern und E-Mail Adressen
  • Aussehen, Erscheinungsbild und Verhalten, einschliesslich Augenfarbe, Gewicht und Charaktereigenschaften
  • Arbeitsplatzdaten und Informationen über Ausbildung, Gehalt, Steuerinformationen und Studentennummern
  • Private und subjektive Daten wie Religionszugehörigkeit, politische Meinungen und Geotracking-Daten
  • Gesundheit und Genetik einschliesslich Krankengeschichte, genetische Daten und Informationen über Krankenstand

Pseudonymisierung & Anonymisierung

Bei der Anonymisierung wird der Personenbezug entfernt. Dadurch gelten Datenschutzanforderungen nicht mehr. Laut Datenschutzrecht gelten Daten dann als hinreichend anonymisiert, wenn die Identifizierung natürlicher Personen in einem Datensatz nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand möglich wäre.

Beim Pseudonymisieren erfolgt ein Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschliessen oder wesentlich zu erschweren. Dabei werden die eigentlichen Daten einer Person nicht verändert, sondern zugeordnet.

Die rechtliche Unterscheidung zwischen anonymisierten und pseudonymisierten Daten besteht in ihrer Einstufung als personenbezogene Daten. Pseudonymisierte Daten lassen immer noch eine gewisse From der Re-Identifizierung zu, während anonyme Daten nicht reidentifiziert werden können. Sowohl die Pseudonymisierung als auch die Anonymisierung werden in der Datenschutz-Grundverordnung gefördert und ermöglichen es, die darin enthaltenen Auflagen zu erfüllen.

Ekin Produktprozesse im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten

Nummernschilderkennung

Gesichtserkennung

Überwachung

GDPR-Grundsätze

1. Rechtmässigkeit, Fairness (Verarbeitung nach Treu und Glauben) und Transparenz – Rechtmässigkeit bedeutet, dass alle Verarbeitungsprozesse, die die Daten der Nutzer betreffen, auf einer anerkannten rechtmässigen Grundlage erfolgen müssen. Diese Verarbeitungsprozesse müssen fair und transparent sein, d.h. es muss an die Datenschutzerklärung gehalten werden und die Daten der Nutzer dürfen nur so verwendet werden, wie sie vorgängig bekannt gegeben worden sind.

2. Zweckbindung – Der Grundsatz der Zweckbindung hängt mit dem Grundsatz der Transparenz zusammen: Es muss in der Datenschutzerklärung eindeutig angegeben werden, für welche Zwecke die Daten erhoben und verarbeitet werden und demzufolge dürfen die Daten nur für diese Zwecke verwendet werden. .

3. Datenminimierung – Auch wenn es gemäss DSGVO besser ist, anonyme Daten zu verwenden, wenn personenbezogene Daten benötigt werden, sollten diese Daten auf das für ihre Zwecke erforderliche Mass beschränkt werden. Die Datenerhebung muss also auf das Minimum beschränkt werden.

4. Richtigkeit – Die gespeicherten Daten müssen richtig und auf dem neuesten Stand sein.

5. Speicherbegrenzung – Die gespeicherten Daten müssen zwar auf dem neuesten Stand sein, dürfen jedoch nicht für unbegrenzte Zeit gespeichert werden. Die DSGVO schreibt vor, dass Fristen festgelegt – und zwar so kurze Fristen wie möglich – und erläutert werden müssen, warum die Daten der Nutzer für diesen Zeitraum gespeichert werden müssen. Bei Fristablauf müssen die gespeicherten Daten gelöscht oder überprüft werden.

6. Integrität und Vertraulichkeit – Gemäss den Grundsätzen der Integrität und Vertraulichkeit müssen die Daten der Nutzer auf sichere Weise gespeichert werden und die Daten von unrechtmässiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung geschützt werden. Zum Beispiel durch Anonymisierung.

7. Rechenschaftspflicht – Die DSGVO schreibt vor, dass unter bestimmten Umständen eine vollständige und umfassende Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten geführt werden muss. Selbst wenn die Verarbeitungstätigkeiten nicht unter diese Situationen fallen sollten, müssen dennoch grundlegende Aufzeichnungen darüber geführt werden, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, wer an der Verarbeitung beteiligt ist und wie lange die Daten aufbewahrt werden müssen. Das ist generell zwingend erforderlich.

Die Haltung der Firma Ekin

1. Rechenschaftspflicht – Die DSGVO schreibt vor, dass unter bestimmten Umständen eine vollständige und umfassende Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten geführt werden muss. Selbst wenn die Verarbeitungstätigkeiten nicht unter diese Situationen fallen sollten, müssen dennoch grundlegende Aufzeichnungen darüber geführt werden, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, wer an der Verarbeitung beteiligt ist und wie lange die Daten aufbewahrt werden müssen. Das ist generell zwingend erforderlich.

2. Ekin-Produkte sammeln Daten mit offensichtlicher rechtlicher Relevanz, wie z.Bsp. Nummernschilderkennung und Geschwindigkeitsmessung, um Verkehrsübertretungen festzustellen.

3. Ekin-Produkte erfassen so viele Daten, wie für ihre Hauptfunktionen erforderlich sind.

4. Alle persönlichen Daten, die von Ekin-Produkten gesammelt werden, sind nur für einen bestimmten Zweck vorgesehen. Es können verschiedene Berechtigungsstufen für verschiedene Benutzer festgelegt werden und der Zugriff ohne Genehmigung ist nicht möglich.

5. Die Produkte von Ekin erfassen korrekte und aktuelle Daten um Systeme zu betreiben.

6. Ekin sammelt personenbezogene Daten und speichert sie nur für die erforderliche Zeit.

7. Ekin entschlüsselt personenbezogene Daten mit einer speziellen Methode, d.h. anonymisiert jede einzelne Information über eine natürliche Person.

8. Ekin bewahrt alle Daten, einschliesslich personenbezogene Daten, mit einer Hightech-Verschlüsselungsmethode Namens Anonymisierung auf.

9. Ekin hat das optimale Mass an Verantwortungsbewusstsein, um korrekte personenbezogene Daten und deren Analyse bereitzustellen. Ekin Produkte enthalten für deren Erhaltung empfindliche Prozessoren mit hoher Verarbeitungsleistung.

Die Produkte von Ekin sind so konzipiert, dass weder Ekin noch unbefugte Dritte auf die mit dem jeweiligen Produkt gesammelten Aufzeichnungen und Daten zugreifen können. Unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit personenbezogenen Daten wie Speicherung, Handhabung, Verwendung sowie Verarbeitung der Aufzeichnungen und Daten, liegt die Verantwortung für die Verwendung der Ekin Produkte beim Benutzer. Dieser ist auch verantwortlich, die Eigentümer oder betroffenen Stellen der personenbezogenen Daten zu informieren und die erforderliche Zustimmung einzuholen.

GDPR

Ekin Europe GmbH persönliche Datensicherheit & GDPR

Als Ekin sind wir uns der Verpflichtungen als Enabler von Safe-City-Technologien im Rahmen der GDPR (General Data Protection Regulation), die am 25. Mai 2018 in der Europäischen Union in Kraft getreten ist, bewusst und verpflichten uns, unsere Kunden weltweit bei der Einhaltung der GDPR zu unterstützen.

Was ist die GDPR?

Die Allgemeine Datenschutz-Verordnung (General Data Protection Regulation) ist der rechtliche Rahmen der Europäischen Union, der festlegt, wie personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet werden dürfen.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen

  • Biographische Informationen oder aktuelle Lebensumstände, einschliesslich Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern, Telefonnummern und E-Mail Adressen
  • Aussehen, Erscheinungsbild und Verhalten, einschliesslich Augenfarbe, Gewicht und Charaktereigenschaften
  • Arbeitsplatzdaten und Informationen über Ausbildung, Gehalt, Steuerinformationen und Studentennummern
  • Private und subjektive Daten wie Religionszugehörigkeit, politische Meinungen und Geotracking-Daten
  • Gesundheit und Genetik einschliesslich Krankengeschichte, genetische Daten und Informationen über Krankenstand

Pseudonymisierung & Anonymisierung

Bei der Anonymisierung wird der Personenbezug entfernt. Dadurch gelten Datenschutzanforderungen nicht mehr. Laut Datenschutzrecht gelten Daten dann als hinreichend anonymisiert, wenn die Identifizierung natürlicher Personen in einem Datensatz nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand möglich wäre.

Beim Pseudonymisieren erfolgt ein Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschliessen oder wesentlich zu erschweren. Dabei werden die eigentlichen Daten einer Person nicht verändert, sondern zugeordnet.

Die rechtliche Unterscheidung zwischen anonymisierten und pseudonymisierten Daten besteht in ihrer Einstufung als personenbezogene Daten. Pseudonymisierte Daten lassen immer noch eine gewisse From der Re-Identifizierung zu, während anonyme Daten nicht reidentifiziert werden können. Sowohl die Pseudonymisierung als auch die Anonymisierung werden in der Datenschutz-Grundverordnung gefördert und ermöglichen es, die darin enthaltenen Auflagen zu erfüllen.

Ekin Produktprozesse im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten

Nummernschilderkennung

Gesichtserkennung

Überwachung

GGDPR-Grundsätze

1. Rechtmässigkeit, Fairness (Verarbeitung nach Treu und Glauben) und Transparenz – Rechtmässigkeit bedeutet, dass alle Verarbeitungsprozesse, die die Daten der Nutzer betreffen, auf einer anerkannten rechtmässigen Grundlage erfolgen müssen. Diese Verarbeitungsprozesse müssen fair und transparent sein, d.h. es muss an die Datenschutzerklärung gehalten werden und die Daten der Nutzer dürfen nur so verwendet werden, wie sie vorgängig bekannt gegeben worden sind.

2. Zweckbindung – Der Grundsatz der Zweckbindung hängt mit dem Grundsatz der Transparenz zusammen: Es muss in der Datenschutzerklärung eindeutig angegeben werden, für welche Zwecke die Daten erhoben und verarbeitet werden und demzufolge dürfen die Daten nur für diese Zwecke verwendet werden.

3. Datenminimierung – Auch wenn es gemäss DSGVO besser ist, anonyme Daten zu verwenden, wenn personenbezogene Daten benötigt werden, sollten diese Daten auf das für ihre Zwecke erforderliche Mass beschränkt werden. Die Datenerhebung muss also auf das Minimum beschränkt werden.

4. Richtigkeit – Die gespeicherten Daten müssen richtig und auf dem neuesten Stand sein..

5. Speicherbegrenzung – Die gespeicherten Daten müssen zwar auf dem neuesten Stand sein, dürfen jedoch nicht für unbegrenzte Zeit gespeichert werden. Die DSGVO schreibt vor, dass Fristen festgelegt – und zwar so kurze Fristen wie möglich – und erläutert werden müssen, warum die Daten der Nutzer für diesen Zeitraum gespeichert werden müssen. Bei Fristablauf müssen die gespeicherten Daten gelöscht oder überprüft werden

6. Integrität und Vertraulichkeit – Gemäss den Grundsätzen der Integrität und Vertraulichkeit müssen die Daten der Nutzer auf sichere Weise gespeichert werden und die Daten von unrechtmässiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung geschützt werden. Zum Beispiel durch Anonymisierung

7. Rechenschaftspflicht – Die DSGVO schreibt vor, dass unter bestimmten Umständen eine vollständige und umfassende Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten geführt werden muss. Selbst wenn die Verarbeitungstätigkeiten nicht unter diese Situationen fallen sollten, müssen dennoch grundlegende Aufzeichnungen darüber geführt werden, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, wer an der Verarbeitung beteiligt ist und wie lange die Daten aufbewahrt werden müssen. Das ist generell zwingend erforderlich.

Die Haltung der Firma Ekin

1. Alle Informationen über natürliche Personen, die von Ekin-Systemen erfasst werden wie z.Bsp. Gesichtserkennung, Nummernschilderkennung, Alters- und Geschlechtsangaben etc. werden als persönliche Daten bezeichnet.

2. Ekin-Produkte sammeln Daten mit offensichtlicher rechtlicher Relevanz, wie z.Bsp. Nummernschilderkennung und Geschwindigkeitsmessung, um Verkehrsübertretungen festzustellen.

3. Ekin-Produkte erfassen so viele Daten, wie für ihre Hauptfunktionen erforderlich sind.

4. Alle persönlichen Daten, die von Ekin-Produkten gesammelt werden, sind nur für einen bestimmten Zweck vorgesehen. Es können verschiedene Berechtigungsstufen für verschiedene Benutzer festgelegt werden und der Zugriff ohne Genehmigung ist nicht möglich.

5. Die Produkte von Ekin erfassen korrekte und aktuelle Daten um Systeme zu betreiben.

6. Ekin sammelt personenbezogene Daten und speichert sie nur für die erforderliche Zeit.

7. Ekin entschlüsselt personenbezogene Daten mit einer speziellen Methode, d.h. anonymisiert jede einzelne Information über eine natürliche Person.

8. Ekin bewahrt alle Daten, einschliesslich personenbezogene Daten, mit einer Hightech-Verschlüsselungsmethode Namens Anonymisierung auf.

9. Ekin hat das optimale Mass an Verantwortungsbewusstsein, um korrekte personenbezogene Daten und deren Analyse bereitzustellen. Ekin Produkte enthalten für deren Erhaltung empfindliche Prozessoren mit hoher Verarbeitungsleistung.

Die Produkte von Ekin sind so konzipiert, dass weder Ekin noch unbefugte Dritte auf die mit dem jeweiligen Produkt gesammelten Aufzeichnungen und Daten zugreifen können. Unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit personenbezogenen Daten wie Speicherung, Handhabung, Verwendung sowie Verarbeitung der Aufzeichnungen und Daten, liegt die Verantwortung für die Verwendung der Ekin Produkte beim Benutzer. Dieser ist auch verantwortlich, die Eigentümer oder betroffenen Stellen der personenbezogenen Daten zu informieren und die erforderliche Zustimmung einzuholen.